Vereinbarung-Standard

amondo ist ein verantwortungsvoller und ehrlicher Umgang mit seinen Kunden wichtig. Wir vertreiben die Reisen eines ausgesuchten Kreises von Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften und anderer Leistungsträger. Die mobilen amondo-Reiseberater übernehmen als freie Handelsvertreter die amondo Qualitätsstandards durch persönlichen Kontakt zu ihren Kunden und eine engagierte Beratung. Die Leistungen der Reiseberater werden von amondo gemäß der erzielten Umsätze honoriert.

Dies ist die Basis der umseitig aufgeführten Vereinbarung zwischen:

amondo GmbH
(im weiteren Text amondo genannt)
Friedrich-Breuer-Str. 26-28
53225 Bonn

Vertreten durch den Geschäftsführer 
Achim Steinebach 

und
dem vertraglich verbundenen Reiseberater (im weiteren Text Reiseberater „RB“ genannt).

1. Im Rahmen dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Reiseberater (RB) Urlaubsreisen und sonst. Leistungen zu vermitteln und Kunden zu akquirieren. Diese Tätigkeit führt er als freier selbstständiger Handelsvertreter gemäß §87,92b HGB aus. Er ist damit einverstanden, dass die für die Geschäftsverbindung relevanten Daten gespeichert und verarbeitet werden. Es erfolgt keine Weitergabe seiner Daten an Dritte, sofern diese Weitergabe nicht für den Geschäftszweck erforderlich ist. Der Umfang des Sortiments entspricht der jeweils aktuellen Sortimentsliste, ein Exemplar der jeweils gültigen Sortimentsliste ist im Intranet hinterlegt.

amondo behält sich vor, bei Änderungen des Marktes und des Angebotes die Sortimentsliste entsprechend zu ändern. Der RB schließt mit den amondo Sortimentsveranstaltern keine eigenen Agenturverträge ab. Alle Buchungen bei den amondo-Sortimentsveranstaltern wickelt der RB über das amondo-Service Center ab. Geschäftsverbindungen zu Mitbewerbern von amondo sind ausdrücklich untersagt und führen zur sofortigen Kündigung dieser Vereinbarung. Der RB verpflichtet sich vor der Aufnahme seiner Tätigkeit an mindestens einer amondo-Onlineschulung teilzunehmen, um Grundkenntnisse in der Zusammenarbeit mit amondo zu erlangen. Geeignete Termine werden im amondo-Intranet veröffentlicht. Der RB gestattet die Veröffentlichung seiner Geschäftsadresse und Kommunikationsdaten in Drucksachen und Veröffentlichungen auf Internetseiten der amondo GmbH. Die Akquisition und Vermittlung erfolgt im Namen von amondo. Der RB erhält während der Laufzeit dieser Vereinbarung das Recht, den Namen „mobiler Reiseberater“ zu tragen, er verpflichtet sich auf allen Drucksachen (z.B. Visitenkarten, Briefpapier usw.) den Namen amondo Reiseberater mit dem Zusatz „selbstständig“ zu führen.
 

2. Der RB hat die Interessen von amondo mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren. Er ist ohne schriftliche Genehmigung von amondo nicht berechtigt, die Bedingungen der vertretenen Reiseveranstalter und anderer Leistungsträger zu ändern oder abweichende und darüber hinaus gehende Vereinbarungen mit den Kunden zu treffen. Der RB ist verpflichtet, sich für jeden Buchungsauftrag von seinem Kunden eine Reiseanmeldung schriftlich/elektronisch unterzeichnen zu lassen und sie sorgfältig aufzubewahren. Nach der Unterzeichnung wird er amondo unverzüglich durch Übersendung der Reiseanmeldung (per Telefon, per Telefax, per elektronischer Datenübertragung (Mail) einschl. Internetbuchung) informieren. Jede nachträgliche Änderung einer Reiseanmeldung bedarf einer erneuten elektronischen / schriftlichen Unterzeichnung durch den Kunden und der unverzüglichen Benachrichtigung an amondo. Der RB verpflichtet sich, seine Kunden darüber zu informieren, dass sie mit ihrer Unterschrift einer Festbuchung zustimmen und das nachträgliche Änderungen und Stornierungen nicht kostenlos durchgeführt werden können. Der Kunde wird außerdem über seine Zahlungsverpflichtungen gemäß den Bedingungen der Reiseveranstalter oder anderer Leistungsträger informiert, besonders darüber, dass die Leistungen vor Reiseantritt komplett bezahlt sein müssen. Sollten etwaige Gebühren wegen einer nachträglichen Änderung oder Stornierung vom Kunden nicht vereinnahmt werden können, weil keine unterzeichnete Reiseanmeldung vorliegt oder der RB den Kunden nicht auf die Bedingungen, besonders die Stornobedingungen, des Reiseveranstalters oder anderen Leistungsträgern hingewiesen hat, hat er amondo den entstandenen Schaden oder die entstandenen Mehrkosten zu ersetzen.
 

3. Die Kundenbetreuung wird durch den RB nach den Vorgaben von amondo durchgeführt. Der RB unterstützt den Kunden durch die Beschaffung von Informationsmaterialien und durch eine sorgfältig vorbereitete Beratung zu einer Zeit und an einem Ort nach Wunsch des Kunden. Alle buchungsrelevanten Informationen wie besondere Kundenwünsche, nachträgliche Änderungen und Stornierungen (auch Teilstornierungen) wird der RB unverzüglich amondo mitteilen. Zu seinen Aufgaben im Rahmen der Kundenbetreuung gehört die Kontaktaufnahme nach der Rückkehr des Kunden von seiner Reise, um sich über die Zufriedenheit des Kunden zu informieren. Hat der Kunde eine Beschwerde oder eine Beanstandung, informiert er den Kunden darüber, das Beschwerden und Beanstandungen ausschließlich in schriftlicher Form durch den Kunden verfasst werden müssen. Wird die Beschwerde nicht direkt an den Leistungsträger versandt, leitet er den Schriftsatz unverzüglich an amondo weiter.
 

4. Der Reisevertrag wird zwischen dem Kunden und amondo im Auftrag des jeweiligen Leistungsträgers abgeschlossen. Jegliche Bestätigungen werden dem Kunden und RB direkt zugestellt. Der RB ist in keinem Fall berechtigt Zahlungen seiner Kunden in jedweder Form entgegenzunehmen. Der Zahlungsverkehr wird ausschließlich zwischen dem Kunden und amondo oder dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger durchgeführt.
 

5. Die Mitarbeit des RB ist geprägt durch sein korrektes, aufrichtiges und seriöses Verhalten gegenüber Kunden, Leistungsträgern, Reiseveranstaltern und Mitbewerbern. Dem RB ist es nicht gestattet, Beratungen, Informationen oder Kataloge von und durch andere stationäre Reisebüros zu erlangen. Der RB verpflichtet sich, Betriebs – und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens zu wahren und die Unterlagen, die sich auf diese und das Vertragsverhältnis beziehen, so aufzubewahren, dass sie Dritten nicht zugänglich sind.
 

6. Der RB hat über alle während der Vertragsdauer erworbenen Kenntnisse, über Geschäftsvorgänge und interne, insbesondere vertrauliche Angelegenheiten auch nach Vertragsende Stillschweigen zu bewahren. Der RB darf die Interessen solcher Firmen, die mit amondo im Wettbewerb stehen, nicht wahrnehmen. Dies gilt während der Dauer des Vertragsverhältnisses.
 

7. amondo verschafft, im Rahmen der Zusammenarbeit, dem RB Zugang zu allen notwendigen Informationen, insbesondere über eine eigens für den RB erstellte Internetseite, zu welcher der RB eine gesonderte Zugriffsberechtigung erhält.
Die vorgeschriebenen Anmeldeformulare stellt amondo dem RB als Datei zur Verfügung. Das amondo-ServiceCenter steht dem RB für alle weiteren Fragen zu den veröffentlichten Öffnungszeiten zur Verfügung.
 

8. amondo bestätigt dem RB die Reisebuchungen schriftlich oder per Datenübertragung. Die Buchungen müssen den aktuellen Bedingungen und Preistabellen der Leistungsträger entsprechen. Wird eine Buchung von einem Leistungsträger abgelehnt, wird auch dies dem RB schriftlich oder per elektronischer Datenverarbeitung umgehend mitgeteilt.
 

9. Für jede Reisebuchung erhält der RB eine Provision zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer von z.Zt. 19 %, sofern er amondo verbindlich mitgeteilt hat, dass er vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Höhe der Provision errechnet sich aus der am Abreisetag gültigen Provisionsordnung für Reise- und weitere Leistungen, die für das geltende touristische Geschäftsjahr (01.11. eines Jahres bis 31.10. eines Jahres) veröffentlicht wird, in ihrer aktuellen Version Bestandteil dieser Vereinbarung ist und im Intranet zur Verfügung steht. Die Provisionsordnung wird für jedes Geschäftsjahr neu festgesetzt. Es besteht kein Provisionsanspruch, wenn der Kunde die Reise nicht bezahlt. Ebenso besteht kein Anspruch auf eine Provisionsauszahlung, wenn der Leistungsträger die Provision verweigert ( Insolvenz usw). Die Provision ist fällig im Monat, der dem Abreisetag des Kunden folgt und wird ausschließlich per Überweisung auf das angegebene Girokonto des RB überwiesen.
 

10. Bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende, kann die vorliegende Vereinbarung von amondo zum Ende eines Monats gekündigt werden, unberührt bleibt das Recht auf eine Kündigung aus wichtigem Grund. Der RB kann diese Vereinbarung jederzeit zum Ende eines Monats kündigen. Eine Erstattung schon bezahlter oder berechneter Gebühren erfolgt nicht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Im Falle einer Kündigung ist amondo berechtigt den RB auch vor Ablauf der Kündigungsfrist von jeder weiteren Tätigkeit zu entbinden. Abgeschlossene Softwarelizenzen unterliegen eigenen Bedingungen.

11. Monetäre Ansprüche aus dieser Vereinbarung müssen innerhalb von 6 Monaten ab Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden, im Falle einer Kündigung durch amondo oder den RB innerhalb von 3 Monaten. Ansonsten ist der RB von der Geltendmachung der Ansprüche ausgeschlossen.
 

12. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der RB in seiner Tätigkeit für amondo als selbständige(r) Handelsvertreter*in agiert. Sämtliche Anzeigen an zuständige Behörden, als auch die Einholung erforderlicher steuerrechtlicher oder gewerberechtlicher Genehmigungen liegen ausschließlich in der Verantwortung des RB. Die Mehrwertsteuer aus den Provisionserträgen ist an das Finanzamt abzuführen. Der RB ist außerdem allein verantwortlich für die Versteuerung seiner Einnahmen und seine soziale Absicherung.


13.  amondo wird die anfallenden Systementgelte monatlich jeweils zum Monatsbeginn vom angegebenen Konto per SEPA Lastschrift Verfahren abbuchen. Bei nicht von amondo verschuldeten Rücklastschriften werden EUR 15,00 Bearbeitungsgebühr berechnet.


14. Der RB ist haftbar für alle Schäden, die nachweislich durch einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung entstanden sind. Jeder vorsätzliche Verstoß führt automatisch zur sofortigen Kündigung dieser Vereinbarung. Der RB stimmt einer Aufrechnung der Schadensumme mit seinen, noch ausstehenden, Provisionen hiermit zu.
 

15. Die Nichtigkeit einer Vorschrift dieses Vertrages führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages. Die nichtige Vorschrift ist durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und den Willen der Vertragspartner am nächsten kommt. Dieser Vertrag hat die gültige Provisionsübersicht als Anlage, diese ist wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung.

Garantie: Die Kundendaten bleiben immer im Eigentum des RB und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des RB von amondo genutzt werden. Amondo wird zu keinem Zeitpunkt selbst Reisen vermitteln und so in Konkurrenz zum RB treten.